Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Imkerverein Kirchlauter e. V. hat das Ziel, die Internetseite des Imkervereins Kirchlauter e. V. unter www.imkerverein-kirchlauter.de im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiv), barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.imkerverein-kirchlauter.de.
Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Zuständig für Ihre Anfragen bezüglich der Barrierefreiheit auf der Internetseite des Imkervereins Kirchlauter e. V. ist:
Imkerverein Kirchlauter
Neubrunner Dorfstr. 48
96166 Kirchlauter
Tel. +49 9536 92080
Schreiben Sie uns, wenn
- Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf www.imkerverein-kirchlauter.de bemerkt haben
- Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, bespielweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente
- Sie Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen
- Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben
Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage das Kontaktformular auf der Internetseite www.imkerverein-kirchlauter.de oder senden Sie uns Ihre Anfrage per Mail an adriandieter53@web.de.
Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:
Imkerverein Kirchlauter
Neubrunner Dorfstr. 48
96166 Kirchlauter
Erfahren Sie mehr zum Datenschutz auf der Internetseite unter www.imkerverein-kirchlauter.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am 29.06.2025
Als Methodik der Prüfung wird der BITV-Selbsttest angewandt. Die Internetseite wird derzeit noch getestet.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) erlassen wurde.
Die Internetseite der Imkervereins Kirchlauter e. V. ist teilweise mit der BayDiv vereinbar. Im Rahmen des Selbsttests wurde jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit nach den Anforderungen des BITV 2.0 gewährleistet. Der Imkerverein Kirchlauter arbeitet daran, die barrierefrei Gestaltung seiner Website zu verbessern.
Bisher als nicht barrierefrei wurden folgende Inhalte identifiziert:
- Fehlende Alternativtexte unter den Bildern.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LCBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen:
Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung